Die Abstinenzkontrolle wird im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik entsprechend der Vorgaben aus den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik (CTU 2 der 3. und 4. Auflage) durchgeführt. Unser Gutachten wird bei entsprechendem Ergebnis von den MPU-Stellen (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und den Führerscheinbehörden als Abstinenzbeleg anerkannt.
Unsere Laboruntersuchungen und die von uns erstellten ärztlichen Gutachten erfüllen alle von den Behörden geforderten Durchführungsstandards, entsprechen den Vorgaben aus den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik (CTU 2 der 3. und 4. Auflage). QMS gemäß den Bedingungen der DIN EN ISO 9001:2015.
Urinproben und Urin-Analysen
Unser Labor in Kooperation führt unter Aufsicht völlig stressfrei und diskret Urin-Tests für die MPU-Abstinenzkontrolle durch. Im Gegensatz zu anderen Laboren bekommen Sie bei uns zeitnah Abnahme Termine!
Haarproben und Haar-Analysen
Sie können natürlich auch Haarproben für die Analyse auf Drogen und Alkohol, den Sie für den Abstinenznachweis MPU benötigen, abgeben. Dazu werden Ihnen in regelmäßigen Abständen Haarproben entnommen.
Urin oder Haaranalyse?
Finden Sie mit uns gemeinsam die beste Strategie für Ihren Abstinenznachweis. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich telefonisch oder in einen unserer Abnahmestellen.
Ein Abstinenznachweis auf Alkohol ist rückwirkend für 3 Monate durch eine Haaranalyse möglich. Ein Abstinenznachweis auf Drogen ist rückwirkend für 6 Monate durch eine Haaranalyse möglich.
Nachweis der Drogenabstinenz durch eine Urinprobe:
• 4 Screenings in 6 Monaten
• 6 Screenings in 12 Monaten
Welche Drogen können in Haaren und Urin festgestellt werden?
Grundsätzlich können wir folgende Substanzen in der Abstinenzkontrolle durch Haar- und Urinprobe feststellen:
• Opiate
• Cannabinoide
• Amphitamine und Derivate
• Kokain
• Methadon
• Benzodiazipine
• Ethylglucuronid (EtG)
• Fettsäureethylester (FSEE)