Rechtssichere
Urinanalysen
MPU-Abstinenznachweises durch Urinscreening
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MPU-Abstinenznachweises durch Urinscreening
Die Urinanalyse ist ein kostengünstiger und schneller Weg einen Abstinenznachweis zu erbringen. Die Ergebnisse bringen nicht nur Aufschluss darüber, ob Alkohol oder Drogen konsumiert wurden, sondern auch über die Intensität des Konsums. Das Zeitfenster, in dem Fremdstoffe im Urin nachgewiesen werden, wird von der Art der Substanz, der eingenommenen Dosis, der Häufigkeit des Konsums sowie der körperlichen Konstitution des Konsumenten beeinflusst. So kann die Dauer der Nachweisbarkeit bei einem Urintest zwischen wenigen Tagen und bis zu einem Monat liegen.
Die Nieren sorgen für die Entgiftung des Körpers und filtern Fremdstoffe aus dem Blut. So gelangen Abbauprodukte von Alkohol und Drogen in den Urin. Bereits nach wenigen Stunden können Fremdstoffe mittels einer Urinprobe und anschließender Urinanalyse nachgewiesen werden. Wer durch eine Urinanalyse einen Abstinenznachweis erbringen möchte, sollte auf den Konsum von Mohnsamen, legalen Hanfprodukten, alkoholischen Lebensmitteln, alkoholhaltigen Medikamenten oder auch alkoholfreiem Bier und Wein verzichten. So kann eine Verfälschung der Testergebnisse nahezu ausgeschlossen werden.
Für eine amtlich verwertbare Urinanalyse (beispielsweise im Rahmen einer MPU) muss diese durch eine autorisierte Person, wie beispielsweise einen Arzt oder Toxikologen, durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Nachweis der Identität des Getesteten durch Vorlage eines gültigen Ausweises und dessen Unterschrift auf dem ausgefüllten Anforderungsschein zwingend erforderlich. Nach der Abgabe einer Urinprobe können Labore bereits nach zehn Tagen aufschlussreiche Testergebnisse bringen. Bei Einhaltung der genannten Besonderheiten zum Konsum bestimmter Lebensmittel ist die Urinanalyse eine sichere Methode für einen Abstinenznachweis.
Unter anderem können Stoffe wie Cannabis, Ecstasy, Kokain oder Opiate und Alkohol im Urin nachgewiesen werden.
Beim Urinscreening gibt es zwei mögliche Nachweiszeiträume für einen Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis: